Die schriftliche und mündliche Bewerbung
Das Thema „Bewerbung“ hat mich mehr als alle anderen Bereiche in meiner beruflichen Laufbahn tangiert. Bereits im Studium beschäftigte ich mich mit den unterschiedlichen, teils widersprüchlichen, Aussagen und Empfehlungen zu Bewerbungsprozessen. Schnell wurde mir klar, dass es sehr vielfältige Vorschläge und Richtlinien zu Bewerbungsunterlagen gibt.
Das ist bis heute so und viele Bewerber verunsichert das sehr. Schließlich möchte sich jede/r Stellensuchende optimal präsentieren, das „Richtige“ tun und mehr Einladungen als Absagen erhalten.
In den letzten 25 Jahren habe ich den Bewerbungsmarkt intensiv beobachtet und analysiert. Dabei habe ich sämtliche Trends, Vorgaben, Todsünden und Möglichkeiten ausgewertet und nach einem gemeinsamen Nenner der Ansichten gesucht. Eine interdisziplinäre Erforschung brachte mir Klarheit und Objektivität, wo andere Unterschiedlichkeiten und Subjektivität sehen.
Das führte dazu, dass ich bereits mehr als 4.000 Bewerberinnen und Bewerber in Coachings, Seminaren, Vorträgen in ihrem Bewerbungsprozess erfolgreich begleitet habe. Hinzu kommen mehrere tausend Kandidatinnen und Kandidaten in Recruitingprozessen für meine gewerblichen Kunden. Gern nutze ich für meine Erkenntnisse und Konzepte die Formulierung: „Aktiv, aber richtig! Die gehirngerechte Bewerbung!“ Den Begriff „gehirngerecht“ habe ich dabei von der einzigartigen Managementtrainerin Vera F. Birkenbihl entlehnt, um Wahrnehmungsdimensionen deutlich zu machen.
Gern lasse ich Sie an meinem Wissen partizipieren.
Für Gruppen:
- Aktiv, aber richtig! - Gruppencoaching
- Aktiv, aber richtig! - Train-the-Trainer
- Der Bewerbungsprozess - Vortrag
- Die Bewerbungsinventur - Vortrag
- Vorstellungsgespräche - Vortrag oder Training
- Die schriftliche Bewerbung - Vortrag oder Training
- Geschichte und Trends der Bewerbungs- und Stellensuche - Vortrag
Für Einzelpersonen:
- Aktiv, aber richtig! - Einzelcoaching
- Erstellung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen (Ghostwriting)
Mein Honorar ist abhängig vom Anliegen und wird im Kontaktgespräch vereinbart. Beratungs- und Coachingaufwendungen können als steuerliche Werbungskosten für Angestellte oder als Betriebsausgaben für Selbständige geltend gemacht werden, wenn sie beruflich relevant sind.