Erstellung und Analyse von Arbeitszeugnissen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§§ 630 BGB, 109 GewO).
Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet:
- Art und Dauer der Beschäftigung
- Beginn und Ende der Beschäftigung
- Beschreibung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beinhaltet:
- Art und Dauer der Beschäftigung
- Beginn und Ende der Beschäftigung
- Beschreibung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche
- Beurteilung der Leistung, des Verhaltens und der Führung
Dabei gilt der Wahrheitsgrundsatz, also keine Annahmen, Verdachtsmomente und auch keine Gefälligkeitszeugnisse (Gefahr der Schadensersatzpflicht). Verbotene Inhalte sind zum Beispiel negative Aussagen über Arbeitsleistung, Verhalten, Pünktlichkeit und das Erscheinungsbild.
Zeugniserstellung für Arbeitgeber:
Als Arbeitgeber hat man oft keine Zeit für den Entwurf eines Zeugnisses. Die Arbeit kann ich Ihnen abnehmen. Nach Ihren Angaben und Wünschen erstelle ich kurzfristig ein entsprechendes Arbeitszeugnis.
- ab 110 Euro (zzgl. 19% MwSt.) für Angestellte
- ab 160 Euro (zzgl. 19% MwSt.) für Führungskräfte
- Zusendung als kopierfähiges Dokument per Mail
Zeugniserstellung für Arbeitnehmer:
Manchmal schlagen Verantwortliche vor, dass Sie einen Entwurf für ein Arbeits- oder Zwischenzeugnis vorlegen dürfen oder sollen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden dies häufig schwierig, gleichzeitig möchten sie aber gern bei diesem wichtigen Dokument mitreden. Auf Wunsch berate ich Sie oder erstelle Ihnen eine individuelle Vorlage, die Ihren beruflichen Leistungen und Erfolgen entspricht, die Sie im Unternehmen vorlegen können.
- ab 125 Euro (incl. 19% MwSt.) für Angestellte
- ab 180 Euro (incl. 19% MwSt.) für Führungskräfte
- Zusendung als kopierfähiges Dokument per Mail
Zeugnisanalyse für Arbeitnehmer:
Ein Arbeitszeugnis begleitet Sie Ihr ganzes berufliches Leben. Eine Zeugnisanalyse gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob das fertige Dokument eines Arbeitgebers zu einer Stolperfalle für Sie werden könnte.
- ab 35 Euro (zzgl. 19% MwSt.)
Beratungs- und Coachingaufwendungen können als steuerliche Werbungskosten für Angestellte oder als Betriebsausgaben für Selbständige geltend gemacht werden, wenn sie beruflich relevant sind.